Kanzlei Die Rechtsanwaltskanzlei wurde im Jahr 1985 gegründet und befindet sich seit dem Jahr 1986 an ihrer jetzigen Anschrift in Berlin-Lichterfelde. Im Jahr 1998 erfolgte die Bestellung des Kanzleiinhabers zum Notar. Im Anwaltsbereich ist die Kanzlei überwiegend in den verschiedenen Bereichen des Zivilrechts gerichtlich, außergerichtlich und beratend tätig (siehe auch: "Rechtsgebiete"), wobei der Kanzleiinhaber insbesondere auf den Gebieten des Mietrechts, des Wohnungseigentumsrechts und des Erbrechts durch Teilnahme an den entsprechenden Fachanwaltslehrgängen zusätzliche spezifische Kenntnisse erworben hat. Hervorzuheben ist die langjährige Erfahrung der Kanzlei auf dem Gebiet der Forderungseinziehung insbesondere für kleine bis mittelständische Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe. In diesem Bereich kann die Kanzlei den Mandanten, jeweils in Abhängigkeit vom Mandatsaufkommen, in standes- und berufsrechtlich zulässiger Weise Konditionen anbieten, welche im Falle des Nichterfolges, also der fruchtlosen Zwansvollstreckung aus einem erwirkten Titel, den finanziellen Aufwand in überschaubaren Grenzen halten (vgl. § 4 Abs. 2 Satz 2 RVG). Im Gegensatz zu den üblichen Bedingungen der Inkassounternehmen wird jedoch eine Provision für den Erfolgsfall wegen des Verbots einer erfolgsabhängigen Honorierung (vgl. § 49 b Abs. 2 BRAO) n i c h t erhoben. Im Notariat werden sämtliche für den Notar typischen Aufgaben wahrge- nommen, mithin von dem Entwurf und der Beurkundung von Grundstücksüber- tragungsverträgen, Teilungserklärungen nebst Gemeinschaftsordnungen und Bauträgerverträgen über die Gestaltung und Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen einschließlich des Erbscheinsverfahrens bis hin zum Entwurf und der Beurkundung von Gesellschaftsverträgen und sämtlichen Handels- registeranmeldungen sowie dem Entwurf und der Beurkundung von familien- rechtlichen Vereinbarungen, wie z.B. Scheidungsfolgenvereinbarungen. Die Kanzlei arbeitet bundesweit mit zahlreichen namhaften Rechtsanwalts- kanzleien schon langjährig vertrauensvoll zusammen (siehe auch: "Kooperationen"). Im Wege der Unterbevollmächtigung können somit auch auswärtige Mandate wahrgenommen werden, ohne daß sich der Mandant auf die Suche nach einem am Ort des Prozesses ansässigen und ihm in aller Regel unbekannten Rechtsanwalt begeben muß. | ||||||||