Kanzlei


         Die Rechtsanwaltskanzlei wurde im Jahr 1985 gegründet und befindet sich seit
         dem Jahr 1986 an ihrer jetzigen Anschrift in Berlin-Lichterfelde.

         Im Jahr 1998 erfolgte die Bestellung des Kanzleiinhabers zum  Notar.


         Im  Anwaltsbereich  ist die Kanzlei überwiegend in den verschiedenen
         Bereichen des Zivilrechts gerichtlich, außergerichtlich und beratend tätig
         (siehe auch: "Rechtsgebiete"), wobei der Kanzleiinhaber insbesondere auf
         den Gebieten des   Mietrechts,  des  Wohnungseigentumsrechts  und  des
         Erbrechts  durch Teilnahme an den entsprechenden Fachanwaltslehrgängen
         zusätzliche spezifische Kenntnisse erworben hat.

         Hervorzuheben ist die langjährige Erfahrung der Kanzlei auf dem Gebiet der
         Forderungseinziehung   insbesondere für kleine bis mittelständische Gewerbe-
         und Dienstleistungsbetriebe. In diesem Bereich kann die Kanzlei den Mandanten,
         jeweils in Abhängigkeit vom Mandatsaufkommen, in standes- und berufsrechtlich
         zulässiger Weise Konditionen anbieten, welche im Falle des Nichterfolges, also
         der fruchtlosen Zwansvollstreckung aus einem erwirkten Titel, den finanziellen
         Aufwand in überschaubaren Grenzen halten (vgl. § 4 Abs. 2 Satz 2 RVG). Im
         Gegensatz zu den üblichen Bedingungen der Inkassounternehmen wird jedoch
         eine Provision für den Erfolgsfall wegen des Verbots einer erfolgsabhängigen
         Honorierung  (vgl. § 49 b Abs. 2 BRAO)  n i c h t  erhoben.


         Im  Notariat  werden sämtliche für den Notar typischen Aufgaben wahrge-
         nommen, mithin von dem Entwurf und der Beurkundung von Grundstücksüber-
         tragungsverträgen, Teilungserklärungen nebst Gemeinschaftsordnungen und
         Bauträgerverträgen über die Gestaltung und Beurkundung von Testamenten
         und Erbverträgen einschließlich des Erbscheinsverfahrens bis hin zum Entwurf
         und der Beurkundung von Gesellschaftsverträgen und sämtlichen Handels-
         registeranmeldungen sowie dem Entwurf und der Beurkundung von familien-
         rechtlichen Vereinbarungen, wie z.B. Scheidungsfolgenvereinbarungen.


         Die Kanzlei arbeitet  bundesweit  mit zahlreichen namhaften Rechtsanwalts-
         kanzleien schon langjährig vertrauensvoll zusammen (siehe auch: "Kooperationen").
         Im Wege der Unterbevollmächtigung können somit auch auswärtige Mandate
         wahrgenommen werden, ohne daß sich der Mandant auf die Suche nach
         einem am Ort des Prozesses ansässigen und ihm in aller Regel unbekannten
         Rechtsanwalt begeben muß.